Führerscheinklassen


Wir bilden in diesen Führerscheinklassen aus

Führerscheinklasse A


Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer Geschwindigkeit von über 45 km/h, auch mit Beiwagen und Dreirädrige Fahrzeuge.

Motorrad eingeschränkt: ab 18 Jahren
Motorrad uneingeschränkt: ab 24 Jahren

Führerscheinklasse A1


Krafträder (Motorräder) auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Leistungsgewicht von bis zu 0,1 kW/Kg.
Dreirädrige Fahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

ab 16 Jahren

Führerscheinklasse A2


Krafträder (Motorräder) auch mit Beiwagen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Leistungsgewicht von bis zu 0,2 kW/Kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind.

ab 18 Jahren

Führerscheinklasse AM


Leichte zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.

ab 15 Jahren

Führerscheinklasse B


Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t und maximal 9 Sitzplätzen.

Begleitetes Fahren: ab 17 Jahren
ab 18 Jahren

Führerscheinklasse B196


Krafträder (Motorräder) auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Leistungsgewicht von bis zu 0,1 kW/Kg.
Dreirädrige Fahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Vorbesitz:  mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B

Mindestalter: 25 Jahre

Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten, klassenspezifischer Motorradunterricht

Praktischeausbildung: 5 Doppelstunden à 90 Minuten

Keine Prüfungen erforderlich

Geltungsbereich: Nur innerhalb Deutschland

Führerscheinklasse BE


Zugfahrzeug aus Klasse B mit einem Anhänger bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse.

Begleitetes Fahren: ab 17 Jahren
ab 18 Jahren

Führerscheinklasse B96


Zugfahrzeug aus Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Begleitetes Fahren: ab 17 Jahren
ab 18 Jahren

Führerscheinklasse C1


Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen ausgelegt sind.

ab 18 Jahren

Führerscheinklasse C1E


Zugfahrzeug aus Klasse C1 und ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg.

ab 18 Jahren

Führerscheinklasse C


Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen ausgelegt sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg.

ab 21 Jahren

Führerscheinklasse CE


Zugfahrzeug aus Klasse C und ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg.

ab 21 Jahren

Führerscheinklasse D


Kraftfahrzeuge, auch mit Anhänger, die zur Beförderung von mehr als acht Personen gebaut sind und einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg.

ab 24 Jahren

Führerscheinklasse DE


Zugfahrzeug aus Klasse D und ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg.

ab 24 Jahren

Führerscheinklasse L


Zugmaschinen zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.

ab 16 Jahren

Führerscheinklasse T


Zugmaschinen zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

ab 16 Jahren

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